Kim Soo-Hyun wird von der Kosmetikmarke „A“ wegen Vertragsbruchs auf 1,95 Millionen Dollar verklagt.

Kim Soo-Hyun wird von der Kosmetikmarke „A“ wegen Vertragsbruchs auf 1,95 Millionen Dollar verklagt.

Rechtsstreitigkeiten um Kim Soo-Hyuns Werbevertrag beginnen

Am 21. November fand vor dem Bezirksgericht Seoul die erste Anhörung in einem Rechtsstreit statt, den die Kosmetikmarke „A“ gegen den bekannten südkoreanischen Schauspieler Kim Soo-Hyun angestrengt hatte. Der Rechtsstreit beruht auf dem Vorwurf eines Vertragsbruchs im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Markenbotschafter.

Steigende Schadensersatzforderungen

Das Kosmetikunternehmen hatte zunächst eine geringere Summe gefordert, hat seine Ansprüche jedoch inzwischen verschärft und verlangt nun insgesamt 2, 86 Milliarden Won (ca.1, 95 Millionen US-Dollar) Schadensersatz. Der Streit entzündete sich an einem Vertrag, der ursprünglich bis August 2025 lief und den das Unternehmen im März vorzeitig kündigte. Als Grund nannte es schwerwiegende Vorwürfe, die die Zusammenarbeit beeinträchtigt hätten.

Hintergrund des Streitfalls

Die Kontroverse entbrannte, als Vorwürfe bezüglich einer Beziehung zwischen Kim Soo-Hyun und der Schauspielerin Kim Sae-Ron laut wurden. Konkret wurde behauptet, dass sie eine Beziehung führten, als sie noch minderjährig war. Infolge dieser Vorwürfe sah sich die Marke gezwungen, den Vertrag mit dem Schauspieler zu kündigen.

Behauptungen der Kosmetikmarke

In ihren Rechtsunterlagen behauptet die Kosmetikmarke „A“, Kim Soo-Hyun habe den vertraglich vereinbarten Standard eines respektablen öffentlichen Images nicht eingehalten, was erhebliche finanzielle Folgen für das Unternehmen nach sich gezogen habe. Die Marke begründet ihre erhöhten Forderungen mit spezifischen Vertragsklauseln, die im Falle eines Vertragsbruchs neben anderen angefallenen Strafen die doppelte Model-Gage als Schadensersatz vorsehen.

Verteidigungsargument vorgetragen

Während der Anhörung wehrte sich Kim Soo-Hyuns Rechtsvertretung gegen die Behauptungen des Kosmetikunternehmens. Sie argumentierte, der Vertrag enthalte keine spezifische Klausel, die den Schauspieler verpflichte, ein bestimmtes öffentliches Image aufrechtzuerhalten, und wies somit die Vorwürfe eines Vertragsbruchs zurück. Zudem bestritten sie den Zeitpunkt der angeblichen Beziehung und behaupteten, diese habe erst begonnen, nachdem Kim Sae-Ron volljährig geworden war, weshalb keine rechtliche Haftung bestehe. Die Verteidigung argumentierte, ohne nachgewiesenen Vertragsbruch könne der Schauspieler nicht für den geltend gemachten Schaden haftbar gemacht werden.

Auswirkungen auf die Industrie

Die Entscheidung von Marke A, die Zusammenarbeit mit Kim Soo-Hyun zu beenden, spiegelt einen branchenweiten Trend wider. Mehrere andere Unternehmen haben angesichts des jüngsten Skandals ebenfalls ihre Partnerschaften mit dem Schauspieler beendet. Darüber hinaus haben weitere Werbetreibende und Sponsoren separate Klagen eingereicht und fordern Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 7, 3 Milliarden Won (ca.5 Millionen US-Dollar).

Blick in die Zukunft

Die nächste planmäßige Anhörung in diesem laufenden Verfahren ist für den 13. März 2026 angesetzt. In dieser Sitzung werden beide Seiten weiterhin ihre Positionen hinsichtlich des Umfangs der Schadensersatzansprüche und der Einzelheiten ihrer vertraglichen Verpflichtungen darlegen.

Quellen & Bilder

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