In einer bedeutenden Wendung im laufenden Rechtsstreit wurde KRAFTON von der Steam-Seite von Subnautica 2 entfernt, wo das Unternehmen zuvor als Publisher des Spiels genannt wurde. Nun steht Unknown Worlds Entertainment im Mittelpunkt, das offiziell als Entwickler und Publisher des Titels anerkannt ist. Interessanterweise erfolgte diese Änderung kürzlich auch für die Xbox-Version, die demnächst im Rahmen von Xbox Game Preview, einer Early-Access-Plattform, erscheinen wird.
Die Gründe für diese Entwicklung sind weiterhin unklar. Einige vermuten einen Zusammenhang mit einem kürzlich ergangenen Gerichtsurteil, das Ted Gill als CEO von Unknown Worlds wieder eingesetzt hat. Es kursieren jedoch auch Gerüchte innerhalb der Community, dass diese Veränderung darauf hindeutet, dass Unknown Worlds seine Unabhängigkeit von KRAFTON erfolgreich zurückerlangt hat.
Die KRAFTON vs. Unknown Worlds Saga: Übernahme und Rechtsstreitigkeiten
Der südkoreanische Videospielpublisher KRAFTON schloss im Oktober 2021 die Übernahme von Unknown Worlds Entertainment ab, das für die renommierte Subnautica- Reihe und das Hybrid-Shooter-/RTS-Spiel Natural Selection bekannt ist. Zu den Bedingungen dieser Übernahme gehörten eine nicht näher bezifferte Vorauszahlung und ein potenzieller Bonus von 250 Millionen US-Dollar, der davon abhängig ist, dass das Studio bis zu einem festgelegten Stichtag bestimmte finanzielle und entwicklungsbezogene Ziele erreicht.
Die Entwicklung des mit Spannung erwarteten Subnautica 2 verlief mehrere Jahre ohne größere öffentliche Störungen. Anfang Juli 2025 änderte sich dies jedoch schlagartig, als KRAFTON überraschend die sofortige Absetzung von CEO Ted Gill, Mitgründer und Creative Director Charlie Cleveland sowie Mitgründer und Technical Director Max McGuire bekannt gab. An ihre Stelle wurde der Branchenveteran Steve Papoutsis, zuvor bei Striking Distance Studios (einer weiteren KRAFTON-Tochtergesellschaft) tätig, zum neuen CEO ernannt.
Kurz nach diesem Übergang bestätigte KRAFTON, dass Subnautica 2 auf 2026 verschoben wird. Der Zeitpunkt sorgte für Verwunderung, da die Veröffentlichung dadurch über die Earnout-Frist hinausging und die Gründer ihre potenzielle Auszahlung von 225 Millionen US-Dollar (von insgesamt 250 Millionen US-Dollar) zu verlieren drohte. KRAFTON behauptete zwar öffentlich, die Verzögerung sei nicht finanziell motiviert, doch die ehemaligen Führungskräfte widersprachen dem. Sie gaben an, das Spiel sei bereit für den Early Access gewesen und ihre Absetzung sei erfolgt, nachdem sie sich gegen die Verschiebung ausgesprochen hatten. Daraufhin reichten sie über Fortis Advisors LLC beim Delaware Court of Chancery (Fall-Nr.2025-0805-LWW) Klage gegen KRAFTON ein.
Nach einem Prozess fällte Vizekanzlerin Lori Will im März 2026 ein Urteil, das in Phase 1 des Verfahrens zugunsten der Kläger ausfiel. Das Urteil enthüllte beunruhigende Beweise: Der CEO von KRAFTON hatte die Auszahlung der erfolgsabhängigen Prämie absichtlich umgehen wollen und sich in dieser Angelegenheit sogar von ChatGPT beraten lassen. Das Gericht urteilte, dass keine der Kündigungen der Definition von „Grund“ im Übernahmevertrag entsprach, wies die Erklärungen von KRAFTON zurück und erklärte den Beschluss des Aufsichtsrats, der die operative Übernahme des Studios durch KRAFTON ermöglicht hatte, für ungültig. Infolgedessen ordnete das Gericht die Wiedereinsetzung von Gill als CEO an, übertrug ihm die volle operative Kontrolle zurück und verlängerte die Frist für die Auszahlung der erfolgsabhängigen Prämie um 258 Tage. Der Fälligkeitstermin wurde vom 31. Dezember 2025 auf den 15. September 2026 verschoben, mit der Option auf eine weitere Verlängerung bis zum 15. März 2027.
Das Gerichtsverfahren tritt nun in Phase 2 ein, in der es um die Berechnung des finanziellen Schadens aufgrund der Handlungen von KRAFTON gehen wird. Unmittelbar nach dem positiven Urteil kündigte KRAFTON den Start des Early Access für Subnautica 2 im Mai 2026 an. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit dies mit den Ansprüchen von Unknown Worlds auf die Wiedererlangung der Rechte am geistigen Eigentum vereinbar ist.
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