
Rechtlicher Rückschlag für Sonys vorgeschlagenen Vergleich in der PlayStation-Sammelklage
Ein Richter des US-Bezirksgerichts für den nördlichen Bezirk von Kalifornien hat einen Vergleichsvorschlag in einer Sammelklage wegen PlayStation Store-Guthaben abgelehnt. Der Fall entstand, nachdem Kläger Sony vorgeworfen hatten, die Preise für digitale Spiele, die über seinen marktbeherrschenden PlayStation Store verkauft werden, zu überhöhten. Um das Problem zu lösen, hatte Sony ein Vergleichspaket in Höhe von 7, 8 Millionen US-Dollar in PlayStation Store-Guthaben angeboten, das für Millionen von PlayStation Network-Nutzern bestimmt war.
Bedenken des Richters hinsichtlich der Struktur der Einigung
Trotz Sonys Vergleichsbereitschaft äußerte der Richter mehrere kritische Punkte, die zur Ablehnung des Vergleichs führten. Ein Hauptproblem ist die Natur von „Coupon-Vergleichen“, die vor Gericht tendenziell ungünstig bewertet werden. Dieser Antrag blieb hinter den Erwartungen zurück, da er keine geschätzte Entschädigung für die Mitglieder der Sammelklage enthielt, falls sie mit ihren Ansprüchen Erfolg hätten. Zudem fehlten jegliche Angaben zu den für diese Ansprüche geltenden Rabatten – diese Mängel hindern das Gericht daran, die Fairness des vorgeschlagenen Vergleichs angemessen zu beurteilen.
Voraussetzungen für die erneute Einreichung
Das Gericht betonte, dass jeder neue Antrag auf vorläufige Genehmigung eine detaillierte Übersicht über die geplante Verteilung des Vergleichsbetrags von 7.850.000 US-Dollar enthalten muss. Diese sollte Schätzungen für Anwaltshonorare, Dienstprämien, Verwaltungskosten und sonstige Ausgaben sowie eine klare Prognose der möglichen Vergütung jedes einzelnen Mitglieds der Sammelklage enthalten. Darüber hinaus wirft die Einstufung von PlayStation Network („PSN“)-Kontoguthaben als Vergleichsgutscheine zusätzliche Fragen hinsichtlich ihres Werts und ihrer Nachhaltigkeit als Vergütungsform auf.
Sonys Haltung und globaler Kontext
Sony bestritt zwar jegliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit den Vorwürfen, erklärte jedoch, die Einigung sei ein strategischer Schritt gewesen, um die steigenden Kosten und Unterbrechungen eines langwierigen Rechtsstreits zu vermeiden. Angesichts des Richterspruchs bleibt ungewiss, ob PlayStation-Nutzer letztendlich von den vorgeschlagenen Gutschriften profitieren werden. Darüber hinaus wurde in Großbritannien ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, in dem die Kläger deutlich höhere Entschädigungssummen fordern als im US-Verfahren.
Dieser anhaltende Rechtsstreit wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Dynamik zwischen digitalen Rechten und Verbraucherschutz in der Spielebranche und löst bei Großkonzernen wie Sony Diskussionen über Fairness und Verantwortlichkeit aus.
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