US-Justizministerium gewinnt wichtigen Kartellprozess gegen Google wegen Monopolansprüchen im Ad-Tech-Bereich

US-Justizministerium gewinnt wichtigen Kartellprozess gegen Google wegen Monopolansprüchen im Ad-Tech-Bereich

Die Landschaft der Technologieregulierung entwickelt sich weiter, und die Behörden intensivieren ihre Kontrolle großer Technologieunternehmen, um die Einhaltung des Kartellrechts sicherzustellen. Ein bedeutender Fall, der die Aufmerksamkeit auf sich zieht, ist der laufende Rechtsstreit zwischen dem US-Justizministerium (DOJ) und Google. Dieser viel beachtete Prozess hat die Aufmerksamkeit der Tech-Community auf sich gezogen, da sein Ausgang die Branchenpraktiken verändern könnte. Jüngste Entwicklungen haben gezeigt, dass Google nach einem Gerichtsurteil gegen den Sherman Antitrust Act verstoßen hat, wobei die entsprechenden Strafen noch ausstehen.

US-Justizministerium erringt bahnbrechenden Kartellsieg gegen Google

Das US-Justizministerium untersuchte Googles Werbetechnologie-Praktiken intensiv. Dies führte zu einem dreiwöchigen Prozess, der von einer gründlichen Nachbesprechung begleitet wurde. Das Gericht entschied eindeutig zugunsten des Justizministeriums und stellte fest, dass Google im digitalen Werbesektor monopolistisches Verhalten an den Tag gelegt habe.

Laut Gerichtsurteil stellten Googles Handlungen erhebliche Verstöße in zwei entscheidenden Bereichen der digitalen Werbung dar: die Aufrechterhaltung eines Monopols bei Ad Exchanges und Publisher-Ad-Servern sowie die illegale Verknüpfung seiner Produkte – nämlich seines Ad-Servers und seiner Ad Exchange – zur Unterdrückung des Wettbewerbs. Dieses Verhalten verstieß gegen die Abschnitte 1 und 2 des Sherman Antitrust Act. US-Bezirksrichterin Leonie Brinkema erklärte:

Die Kläger haben bewiesen, dass Google vorsätzlich eine Reihe wettbewerbsschädigender Handlungen begangen hat, um eine Monopolstellung auf den Publisher-Ad-Server- und Ad-Exchange-Märkten für Open-Web-Displaywerbung zu erlangen und aufrechtzuerhalten.

Obwohl dies ein bedeutender Sieg für das Justizministerium ist, war das Urteil nicht ohne Einschränkungen. Das Gericht wies die Behauptung zurück, Google beherrsche den Werbenetzwerksektor. Lee-Anne Mulholland, Vizepräsidentin für Regulierungsangelegenheiten bei Google, erklärte daraufhin, das Unternehmen werde gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Sie betonte, dass Googles Tools den Wettbewerb nicht schädigen und dass Verlage Google aufgrund seiner benutzerfreundlichen und kostengünstigen Lösungen bevorzugen:

Das Gericht schloss sich der Feststellung an, dass unsere Werbetools und Akquisitionen wie DoubleClick den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Wir widersprechen jedoch ausdrücklich dem Urteil zu unseren Publisher-Tools – Publisher haben eine große Auswahl und nutzen Google, weil unsere Werbetechnologie benutzerfreundlich, kostengünstig und ergebnisorientiert ist.

Im nächsten Schritt werden Google und das Justizministerium in diesem Kartellverfahren geeignete Abhilfemaßnahmen festlegen. Das Justizministerium forderte erhebliche Korrekturmaßnahmen, darunter möglicherweise die Veräußerung des Chrome-Browsers durch Google. Die genauen Strafen für die Verstöße stehen noch nicht fest, sodass der Technologieriese und die Branche angesichts der zukünftigen Auswirkungen dieses Urteils gespannt sind.

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