Ubisoft geht auf die Klage gegen The Crew ein und erklärt, dass die Spieler nie Eigentümer ihrer Spiele waren

Ubisoft geht auf die Klage gegen The Crew ein und erklärt, dass die Spieler nie Eigentümer ihrer Spiele waren

Ubisoft muss wegen der Serverabschaltung von The Crew rechtliche Schritte einleiten

Im November 2024 geriet Ubisoft in Schwierigkeiten, als zwei kalifornische Gamer den Spielegiganten wegen der abrupten Schließung der Server von *The Crew* verklagten. Die Kläger verglichen dies mit dem Kauf eines Flipperautomaten, bei dem der Hersteller jedoch in die Wohnung eindringt und wichtige Komponenten wie die Paddel und Bumper entfernt, sodass nur noch ein unbrauchbares Gehäuse übrig bleibt.

Die Klage unterstrich das Argument, Ubisoft habe Verbraucher in die Irre geführt, indem es ihnen den Kauf eines Spiels vorgaukelte, während sie in Wirklichkeit lediglich eine eingeschränkte Lizenz für den Zugriff darauf erworben hätten. Diese Behauptung war besonders stichhaltig für einen Kläger, der eine physische CD von *The Crew* gekauft hatte – ein Produkt, das nach der Serverabschaltung nicht mehr verfügbar war.

Ubisofts Reaktion auf die Gegenreaktion der Spieler

Als Reaktion auf die negativen Reaktionen der Spieler kündigte Ubisoft Updates für *The Crew 2* und *The Crew Motorfest* an und führte Offline-Modi ein, die ein fortgesetztes Spielen nach der für Anfang 2024 geplanten Serverschließung ermöglichen würden. Diese Verpflichtung wurde jedoch nicht auf *The Crew* ausgeweitet, dessen Server im März 2024 vollständig abgeschaltet werden mussten, was die Beschwerden der Kläger weiter anheizte.

Einer Berichterstattung von Polygon zufolge verteidigte Ubisoft seine Position vor Gericht entschieden und behauptete, den Klägern hätte klar sein müssen, dass sie mit dem Kauf von *The Crew* lediglich eine Lizenz und nicht das Eigentum am Spiel selbst erwerben würden.

„Die Kläger sind frustriert über die jüngste Entscheidung von Ubisoft, das Spiel nach einer auf der Produktverpackung angegebenen Kündigungsfrist aus dem Sortiment zu nehmen, und wenden im Namen einer mutmaßlichen Gruppe landesweiter Kunden einen Küchenspülenansatz an“, erklärte Ubisoft in seiner Verteidigung.

Ubisoft argumentierte weiter, dass die Kläger „The Crew“ sehr genossen und das Spiel mehrere Jahre lang gespielt hätten, bevor es für Dezember 2023 offiziell eingestellt wurde. Laut Ubisoft stellte dieser erweiterte Zugriff einen angemessenen Gegenwert für ihren Kauf dar.

Nach ihren Käufen hatten die Kläger jahrelang Zugriff auf The Crew, bevor Ubisoft Ende 2023 beschloss, das zehn Jahre alte Videospiel einzustellen und die Server abzuschalten. Die Kläger profitierten von ihrem Schnäppchen und können sich nun nicht mehr darüber beschweren, getäuscht worden zu sein, nur weil Ubisoft damals keine Offline-Version des eingestellten Videospiels erstellte.

Angesichts der rechtlichen Antwort von Ubisoft ergänzten die Kläger ihre Klagen und widersprachen der Behauptung, sie hätten *The Crew* während der Betriebsjahre voll ausgelastet. Sie behaupteten, es gebe keine Hinweise darauf, dass die Server jemals deaktiviert würden.

Der breitere Kontext des Spielebesitzes

Diese Klage spiegelt allgemeinere Probleme der Spielebranche im Hinblick auf digitales Eigentum wider. Valve hatte bereits Ende letzten Jahres ähnliche Bedenken ausgeräumt und eine Warnung auf Steam veröffentlicht, die Spieler darüber informierte, dass es sich bei den Käufen um Lizenzen für den Zugriff und nicht um den Besitz des eigentlichen Spiels handelte. Dies war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz beim Verkauf digitaler Spiele.

Im Zuge dieses Rechtsstreits dürften die Diskussionen über Verbraucherrechte im Bereich der digitalen Spiele neu entfacht werden und das Bewusstsein für die Auswirkungen des vermeintlichen Eigentums im Vergleich zur tatsächlichen Lizenzierung bei Videospieltransaktionen geschärft werden.

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