Tesla sieht sich in Kalifornien mit einer Sammelklage konfrontiert, während das Model Y in China eingeführt wird und in Japan FSD (überwacht) eingeführt wird

Tesla sieht sich in Kalifornien mit einer Sammelklage konfrontiert, während das Model Y in China eingeführt wird und in Japan FSD (überwacht) eingeführt wird

Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt keine Anlageberatung darstellt. Der Autor hält keine Positionen in den genannten Aktien.

Tesla ist zwar nicht so auffällig irreführend wie Nikolas berüchtigter Elektro-Lkw-Vorfall, steht aber derzeit aufgrund von Vorwürfen bezüglich seiner Full Self-Driving (FSD)-Software unter Beobachtung. Kläger haben eine Sammelklage eingereicht und behaupten, das Unternehmen habe die Fähigkeiten seines FSD-Pakets übertrieben. Diese Klage wirft einen Schatten auf Teslas jüngste positive Entwicklungen, wie beispielsweise die bevorstehende Einführung seines überwachten FSD in Japan.

Eine bedeutende Entwicklung ereignete sich, als ein kalifornischer Bundesrichter einer Klage wegen Teslas Werbung für die autonomen Fahrfunktionen seiner Fahrzeuge den Status einer Sammelklage zuerkannte. Diese Klage erfolgte vor dem Hintergrund der wiederholten Behauptungen Teslas, alle seit 2016 produzierten Fahrzeuge seien mit der notwendigen Hardware ausgestattet, um Autonomiestufe 5 zu erreichen.

Teslas jüngstes Eingeständnis, dass Fahrzeuge mit der neueren Hardware 3 (HW3)-Konfiguration nicht in der Lage sind, die neuesten Versionen der FSD-Software zu unterstützen, hat jedoch weitere Bedenken geweckt. Als Reaktion darauf hat das Unternehmen zugesagt, die HW3-Fahrzeuge von Kunden, die die FSD-Software erworben haben, kostenlos auf die modernere Hardware 4 (HW4)-Konfiguration aufzurüsten.

Während des Gerichtsverfahrens argumentierte Tesla, dass es seine FSD-Fähigkeiten nicht falsch dargestellt habe, und verwies auf vorhandene Unterlagen, aus denen hervorgehe, dass der FSD-Stack einer „Validierung und behördlichen Genehmigung“ unterliege. Dennoch bestritt Richterin Rita F. Lin diese Ansicht und behauptete, es gebe substanzielle Beweise dafür, dass die Mitglieder der Sammelklage von Oktober 2016 bis August 2024 über die Hardware-Erklärung informiert waren. Folglich hat die Richterin die Weiterführung der Sammelklage zugelassen.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Tesla mit rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit seiner FSD-Technologie konfrontiert wird. Die laufenden Klagen lassen sich in zwei Hauptgruppen einteilen:

  1. Irreführendes Marketing: Zusätzlich zu der aktuellen Sammelklage sieht sich Tesla mit erheblichen rechtlichen Schritten des kalifornischen Department of Motor Vehicles (DMV) wegen angeblich irreführender Werbung für seine Autopilot- und FSD-Software konfrontiert.
  2. Produkthaftungsprobleme: Diese Fälle betreffen verschiedene Vorfälle, bei denen FSD möglicherweise während Unfällen aktiviert wurde, was weitere Fragen zur Sicherheit und Zuverlässigkeit der Technologie aufwirft.

Positive Entwicklungen für Tesla

Trotz der rechtlichen Herausforderungen gibt es für Tesla bemerkenswerte positive Trends. Ein Analyst von William Blair prognostiziert, dass das Unternehmen bis 2040 mit seinen Robotertaxis einen Umsatz von 250 Milliarden US-Dollar erzielen könnte.

Darüber hinaus hat Tesla vor Kurzem sein Modell YL in China auf den Markt gebracht, um auf dem weltweit größten Markt für Elektrofahrzeuge wieder Fuß zu fassen.

Nach der erfolgreichen Einführung von FSD (überwacht) in China und mehreren europäischen Ländern ist Tesla nun bereit, seine Flaggschiff-Software für autonomes Fahren in Japan einzuführen und damit sein Engagement für den Ausbau seiner technologischen Präsenz in neuen Märkten zu signalisieren.

Quelle & Bilder

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert