
Bahnbrechendes Urteil zu den Zugriffsrechten von Nutzern auf Daten
Im Januar 2019 leitete die österreichische Datenschutzorganisation „None of Your Business“ (Noyb) eine Reihe strategischer Beschwerden gegen große Streaming-Plattformen wie Netflix, Spotify und YouTube ein. Darin wurde behauptet, dass diese Dienste die Bestimmungen zum „Recht auf Zugang“ gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht einhielten.
Diese Verordnung gibt EU-Bürgern das Recht, eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten anzufordern und Klarheit darüber zu erhalten, wie diese Informationen verwendet werden. Im Zuge seiner Untersuchung stellte Noyb fest, dass einige Unternehmen, die automatisierte Systeme einsetzen, unvollständige Datenanfragen zurückschickten, während andere, wie SoundCloud, überhaupt nicht reagierten.
Jüngste Entwicklungen: Noybs Sieg
Fünf Jahre später hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) ein Urteil gegen YouTube gefällt. Martin Baumann, Datenschutzanwalt bei Noyb, bezeichnet den Rechtsstreit als „absurd“ und kritisiert, Google habe das Verfahren absichtlich in die Länge gezogen, anstatt den Nutzern ihre Daten einfach zur Verfügung zu stellen.
In der Entscheidung des DSB, die auf Deutsch vorliegt, wurde Googles kompliziertes Datenzugriffssystem scharf kritisiert. Die Behörde betonte, dass das Portalsystem des Unternehmens den Prozess für die Nutzer unnötig verkompliziere und sie faktisch dazu zwinge, als digitale Ermittler zu fungieren.
Googles Mitteilung wies Nutzer Berichten zufolge an, ihre Daten aus einer Reihe von Self-Service-Plattformen wie Google Account, My Activity und Google Dashboard zusammenzustellen. Dies gipfelte häufig in der Nutzung von Google Takeout, das Dateien in Formaten wie JSON exportiert – für den durchschnittlichen Nutzer in der Regel unlesbar. Die DSB stellte klar, dass diese Methode die Verantwortung für die Datenabfrage unrechtmäßig vom Unternehmen abwälzt und nicht dazu beiträgt, eine umfassende und verständliche Kopie der personenbezogenen Daten zu liefern, wie es das Gesetz vorschreibt.
Regulatorische Erkenntnisse und Auswirkungen
Noyb behauptet, Google habe ursprünglich beabsichtigt, den Fall in Irland zu verhandeln, da dort die Regulierung langsam und nachsichtig sei. Die irische Datenschutzkommission (DPC) wurde häufig für ihre mangelhafte Reaktion auf derartige Fälle kritisiert. Noybs Gründer Max Schrems warf der DPC bereits ein „extrem schlechtes Verständnis der wesentlichen Rechtsvorschriften der DSGVO“ vor.
Google war sich der Durchsetzungsdefizite in Irland durchaus bewusst und versuchte (letztlich erfolglos) zu argumentieren, dass die irische Aufsichtsbehörde für die Bearbeitung dieses Falles zuständig sei. Allein dadurch zog sich der Fall massiv in die Länge.
Nächste Schritte für YouTube
YouTube muss nun innerhalb einer vierwöchigen Frist eine genaue und benutzerfreundliche Version der angeforderten personenbezogenen Daten bereitstellen. Google behält sich unterdessen die Möglichkeit vor, gegen die Entscheidung des DSB Berufung einzulegen.
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