Nintendo verklagt das Unternehmen wegen des auf der CES durchgesickerten Switch 2-Replikats

Nintendo verklagt das Unternehmen wegen des auf der CES durchgesickerten Switch 2-Replikats

Überblick

  • Berichten zufolge hat sich die Rechtsabteilung von Nintendo bezüglich der auf der CES 2025 vorgestellten Switch 2-Nachbildung an Genki gewandt.
  • Gerüchten zufolge handelt es sich bei der Nachbildung um ein Modell eines echten Switch 2-Geräts, das angeblich auf illegale Weise erworben wurde.
  • Die Wahrscheinlichkeit, dass Nintendo rechtliche Schritte gegen Genki einleitet, bleibt ungewiss.

Nintendo hat Berichten zufolge gegen Genki vorgegangen, den Hersteller, der während der CES 2025 mit seiner Switch 2-Nachbildung für Aufsehen sorgte. Dieses Dummy-Modell, das eine genaue Nachahmung des erwarteten Nachfolgers der Nintendo Switch zu sein scheint, hat die Aufmerksamkeit sowohl von Fans als auch von Branchenkennern auf sich gezogen. Die rechtliche Prüfung hängt wahrscheinlich mit den verdächtigen Umständen zusammen, unter denen das Gerät hergestellt wurde.

Genki, bekannt für seine Unterhaltungselektronik und Zubehör, machte Schlagzeilen, als es auf der Consumer Electronics Show 2025 in Las Vegas die Nachbildung der Switch 2 enthüllte. Die Reaktion auf die Präsentation war bemerkenswert, nicht nur wegen des Produkts selbst, sondern auch wegen des seltenen Falles, dass Nintendo öffentlich auf Leaks reagiert.

Laut dem französischen Journalisten Julien Tellouck konfrontierten Nintendos Anwälte Vertreter von Genki direkt an deren CES-Stand. Diese Enthüllung stammte von einem ungenannten Genki-Sprecher, der meinte, dass sich das Unternehmen vor rechtlichen Schritten sicher fühle, da es keine Geheimhaltungsvereinbarung mit Nintendo unterzeichnet habe. Dennoch deuten Berichte von Personen auf der Veranstaltung darauf hin, dass Genki die Messe einen Tag früher verlassen habe, was darauf schließen lässt, dass diese Begegnung ihre Entscheidung beeinflusst haben könnte.

Die Hauptsorgen der Rechtsabteilung von Nintendo scheinen sich um den angeblichen Ursprung von Genkis Replik zu drehen. Ein Vertreter von Genki teilte der Zeitschrift Numerama mit , dass das Nachbaugerät des Unternehmens einem echten Switch 2 nachempfunden sei, der auf dem Schwarzmarkt gekauft wurde. Wenn das stimmt, würde dies nicht nur erklären, wie Genki so detaillierte Kenntnisse über den Switch 2 hatte, sondern könnte das Unternehmen auch in eine angreifbare Rechtslage bringen.

Nintendo Switch 2-Modell
Neonfarbenes Nintendo Switch 2-Modell
OLED-Modell für Nintendo Switch 2
Weißes Nintendo Switch 2-Modell
Rotes Bokeh Nintendo Switch 2 Modell

Der Besitz von gestohlenem Eigentum verstößt in den Vereinigten Staaten gegen Bundesrecht, wie in 18 USC § 2315 und § 659 definiert. Wenn Genkis angeblicher Erwerb der Switch 2 auf dem Schwarzmarkt in Japan stattgefunden hätte, wäre dies ein Verstoß gegen das japanische Strafgesetzbuch gemäß den Artikeln 253 und 254. Während diese rechtlichen Beschränkungen in erster Linie für Strafsachen gelten, könnte Nintendo in den USA oder Japan durchaus zivilrechtliche Anklage wegen Diebstahls oder Unterschlagung erheben.

Obwohl Nintendo für seine aggressive Rechtspolitik bekannt ist, hat das Unternehmen noch nicht angekündigt, ob es Genki in Bezug auf das Replikat aktiv verfolgen wird. In der Zwischenzeit hat Nintendo versprochen, seine nächste Konsole vor dem 31. März offiziell anzukündigen.

Quellen: Numerama , GovInfo , Kabinettssekretariat Japans

Quelle & Bilder

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert