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Klage gegen Ice Spice wegen des Songs „In Ha Mood“: Einigung gemeldet

Klage gegen Ice Spice wegen des Songs „In Ha Mood“: Einigung gemeldet

Ice Spice hat Berichten zufolge in einem Urheberrechtsstreit eine Einigung erzielt, in dem ihr vorgeworfen wird, ihr Song „ In Ha Mood“ sei eine Kopie des 2021 erschienenen Songs „In That Mood“ des Brooklyner Rappers D. Chamberz . Die Anwälte beider Parteien einigten sich auf die Bedingungen des Vergleichs, die jedoch nicht bekannt gegeben wurden. Gerichtsdokumente, die Pitchfork vorliegen , zeigen, dass der Vergleich am 20. September 2024 abgeschlossen wurde.

Die Klage wurde im Januar 2024 eingereicht, wobei D. Chamberz behauptete, dass die Ähnlichkeiten zwischen seinem Track und dem von Ice Spice „nicht rein zufällig“ seien, und verwies auf mehrere Gemeinsamkeiten. Er behauptete, dass zahlreiche Zuhörer das erkannt hätten, was er als „Fälschung“ seines Songs bezeichnete.

In der nun gelösten Beschwerde heißt es:

„Nach jeder Analysemethode ist ‚In Ha Mood‘ eine Fälschung. Jede richtige vergleichende Analyse des Beats, des Textes, des Hooks, der rhythmischen Struktur, der metrischen Platzierung und des Erzählkontexts wird zeigen, dass ‚In Ha Mood‘ kopiert wurde.“

Ice Spice veröffentlichte „ In Ha Mood“ im Januar 2023 bei Capitol Records, nachdem im Dezember 2022 ein Teaser in den sozialen Medien erschienen war. Der Track wurde schnell zu einer weltweiten Sensation und führte zahlreiche Charts an.

D. Chamberz und Kass the Producer reichen Urheberrechtsklage gegen Ice Spice ein

Obwohl Ice Spice weder öffentlich zu der Klage Stellung nahm noch eine Urheberrechtsverletzung zugab, wies D. Chamberz in seiner Klage darauf hin, dass er In That Mood „nicht weniger als 36 Mal“ in New York aufgeführt habe. Er behauptete auch, dass der Song „ausreichend oft“ im Radio gespielt wurde, was darauf schließen lässt, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass Ice Spice ihn vor der Veröffentlichung ihres Songs nicht gehört hat. Der Rapper wies darauf hin, dass beide Songs ähnliche Titel haben, „ähnliche Hookline- und Refraintexte“ verwenden und „ein fast identisches Tempo“ aufweisen.

Im Rahmen der Klage forderte D. Chamberz eine Entschädigung von „mindestens fünfzig Prozent (50 %) der Veröffentlichungs- und sonstigen Einnahmen“ aus dem Titel als Schadensersatz. Ob er jedoch von Ice Spice eine Entschädigung erhielt, blieb nach der Einigung unklar.

In der Beschwerde wurde weiter betont:

„Die Ähnlichkeiten zwischen In Ha Mood und dem Werk [In That Mood] – einschließlich der Schlüsselphrase, die im Refrain verwendet und in beiden Liedern in weitgehend ähnlicher Weise mehrmals wiederholt wird – sind so groß, dass es schlichtweg unrealistisch ist anzunehmen, In Ha Mood hätte entstehen können, ohne vorher das Werk gehört zu haben.“

Die Klage wurde ursprünglich von D. Chamberz zusammen mit Kass the Producer eingereicht, zu dessen Beklagten Dolo Entertainment Inc., RiotUSA, Capitol Records, Capitol Music Group, 10K Projects und Universal Music Group zählten.

Darüber hinaus ist Ice Spice, auch bekannt als Isis Naija Gaston, derzeit auf ihrer Y2K! World Tour, die am 2. Juli 2024 begann und am 5. Januar 2025 enden soll. Die Tour umfasst 43 Shows an Orten wie Dänemark, Polen, Belgien, den USA, Kanada, England, Frankreich, Deutschland und Neuseeland.

Unterdessen schwelgt Ice Spice weiterhin im Erfolg ihres Debütalbums Y2K!, das beim Publikum großen Anklang findet. Das Album enthält Gastauftritte von Künstlern wie Travis Scott und Gunna und enthält 11 Titel, darunter Gyat , TTYL , BB Belt , Did It First , Popa und Plenty Sun.

Quelle

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