
Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Der Autor hält keine Positionen in den hier erwähnten Aktien.
Jüngstes Gerichtsurteil: Ein Sieg für Google
In einer für Google und seine Muttergesellschaft Alphabet bedeutenden Entwicklung hat ein Bundeskartellrichter einige der drastischsten Maßnahmen zurückgewiesen, die das Justizministerium (DOJ) als Reaktion auf die Vorwürfe monopolistischen Verhaltens vorgeschlagen hatte.
Hintergrund des Falles
Für diejenigen, die es nicht wissen: Das Justizministerium hat im September 2023 eine Klage gegen Google eingereicht. Es behauptet, der Technologieriese habe seinen Status als Standardsuchmaschine auf verschiedenen Plattformen, darunter Browsern und Smartphones, durch erhebliche finanzielle Anreize für Partner wie Apple aufrechterhalten. Darüber hinaus leiteten einige Generalstaatsanwälte parallel Kartellverfahren ein, die sich auf Googles Werbeaktivitäten und seine Ausschlussvereinbarungen mit verschiedenen Partnern konzentrierten.
Gerichtsurteile
In einem Urteil des US-Bezirksrichters Amit Mehta aus dem Jahr 2024 wurde festgestellt, dass Google durch die Aufrechterhaltung eines illegalen Monopols im Suchmaschinensektor gegen Kartellrecht verstoßen habe. Dies führte zu einem anschließenden Rechtsbehelfsverfahren, das Anfang Mai 2025 abgeschlossen wurde. Insbesondere hatte das Justizministerium versucht, Alphabet zu zwingen, den Chrome-Browser zusammen mit seinem Open-Source-Projekt Chromium zu veräußern, was auf das Interesse potenzieller Käufer wie Yahoo, OpenAI und Perplexity hindeutete.
Alphabet konterte mit der Behauptung, dass die Veräußerung von Chrome angesichts der tiefen Integration der proprietären Technologien von Google in das Browser-Ökosystem die Privatsphäre und Sicherheit der Benutzer gefährden würde.
Wichtige Entscheidungen und Auswirkungen
In einem kürzlich ergangenen Urteil untersagte Richter Mehta Google den Abschluss exklusiver Vereinbarungen, die seiner Suchmaschine eine bevorzugte Behandlung auf verschiedenen Plattformen sichern sollten. Das Gericht ordnete außerdem an, dass Google bestimmte Daten an konkurrierende Suchmaschinen weitergeben muss. Der Richter sah jedoch davon ab, eine Veräußerung des Chrome-Browsers oder des Android-Betriebssystems durchzusetzen, da er die Forderung des Justizministeriums als „überzogen“ bezeichnete. Wichtig ist, dass Google weiterhin für die Verbreitung seiner Dienste, einschließlich seiner Suchmaschinen- und KI-Angebote, zahlen kann, sofern es sich nicht um exklusive Vereinbarungen handelt.
Aufkommender Wettbewerb und zukünftige Entwicklungen
Richter Mehta erkannte das Aufkommen generativer KI-Chatbots als „aufkeimende Wettbewerbsbedrohung“ für Google an und deutete an, dass seine Urteile darauf abzielen, Googles anhaltende Dominanz im Suchbereich zu verhindern und den KI-Bereich zu erschweren. Folglich könnte Google Apple weiterhin jährlich rund 20 Milliarden Dollar zahlen, damit seine Suchmaschine im Safari-Browser integriert wird – allerdings im Rahmen einer nicht-exklusiven Vereinbarung, die diese Kosten senken könnte.
Google hat seine Absicht signalisiert, gegen das Urteil Berufung einzulegen und insbesondere die Haftung im Zusammenhang mit seinen Exklusivitätsvereinbarungen anzufechten.
Akquisitionsinteressen und Marktbewertung
Eine bemerkenswerte Entwicklung war Anfang August, dass Perplexity AI Interesse an der Übernahme von Google Chrome mit einem Angebot von 34, 5 Milliarden US-Dollar bekundete, das der Technologieriese jedoch nicht ernsthaft in Erwägung zog. Interessanterweise wird Perplexity derzeit mit rund 18 Milliarden US-Dollar bewertet. Trotzdem bot Perplexity AI im Rahmen seines Angebots an, Googles Open-Source-Projekt Chromium weiterhin zu unterstützen.
Der genaue Unternehmenswert von Chrome ist noch ungewiss, jüngste Schätzungen gehen jedoch davon aus, dass er zwischen 20 und 50 Milliarden US-Dollar liegen könnte.
Laufende rechtliche Herausforderungen
Alphabet bereitet sich zudem auf einen Rechtsbehelfsprozess bezüglich seiner Werbetechnologie vor, nachdem auch in diesem Bereich ein illegales Monopol festgestellt wurde. Darüber hinaus sieht sich das Unternehmen im laufenden Verfahren Epic vs. Google mit kartellrechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Eine Bundesjury entschied im Dezember 2023, dass Google eine Monopolstellung bei der Verbreitung von Android-Apps und In-App-Abrechnungsdiensten innehat.
Während sich die Rechtslandschaft weiterentwickelt, werden sowohl Regulierungsbehörden als auch Technologieunternehmen genau beobachten, wie sich diese Urteile auf die Wettbewerbsdynamik innerhalb der Technologiebranche auswirken.
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