
Überblick über die Entscheidung des Justizministeriums zu den Praktiken von Google
Eine bedeutende Entwicklung: Das US-Justizministerium (DOJ) leitete im vergangenen Jahr rechtliche Schritte ein, um Google aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens zur Aufgabe der Kontrolle über seinen Chrome-Browser und sein Android-Betriebssystem zu zwingen. Heute verkündete US-Bezirksrichter Amit P. Mehta ein Urteil, das auf den Argumenten des DOJ, Googles und weiterer Interessengruppen beruht.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Gerichtsurteil
- Einschränkungen bei Exklusivverträgen:
- Das Justizministerium wollte Google daran hindern, Exklusivverträge mit Unternehmen wie Apple und verschiedenen Erstausrüstern (OEMs) abzuschließen.
- Diesem Antrag wurde teilweise stattgegeben. Google ist es nun untersagt:
- Unterzeichnung exklusiver Vertriebsvereinbarungen für Google Search, Chrome, Google Assistant oder die Gemini-Anwendung.
- Verknüpfung der Play Store-Lizenzierung mit der Verbreitung dieser Produkte.
- Umsatzbeteiligung an die App-Verteilung knüpfen.
- Beschränkung der Partner beim Anbieten konkurrierender Suchmaschinen, Browser oder generativer KI-Produkte.
- Veräußerungsentscheidungen:
- Das Justizministerium hatte sich für die Veräußerung von Android und Chrome ausgesprochen.
- Das Gericht lehnte diesen Antrag ab und kam zu dem Schluss, dass Google diese Vermögenswerte nicht in einer Weise missbraucht habe, die eine Veräußerung rechtfertige.
- Zahlungsverhalten bei zahlungssäumigen Partnern:
- Google wird zwar seine finanziellen Vereinbarungen fortsetzen, um seine Position als Standardanbieter für Such- und Browserdienste zu behaupten, das Gericht entschied jedoch, dass ein Verbot derartiger Zahlungen negative Auswirkungen auf Vertriebspartner und verschiedene Märkte haben könnte.
- Insbesondere ist Mozilla für sein Überleben auf seine Partnerschaft mit Google angewiesen.
- Datenaustausch mit Wettbewerbern:
- Das Justizministerium forderte Google auf, umfangreiche Daten, darunter Suchindex- und Anzeigendaten, zehn Jahre lang mit Wettbewerbern zu teilen.
- Das Urteil verpflichtet Google dazu, bestimmte Suchindex- und Benutzerinteraktionsdaten mit „qualifizierten Wettbewerbern“ zu teilen, während Anzeigendaten weiterhin von dieser Anforderung ausgenommen bleiben.
- Anforderungen an die Daten des Anzeigengeschäfts:
- Das Gericht entschied, dass Google qualifizierten Wettbewerbern Zugang zu Such- und Suchanzeigen-Syndication-Diensten zu kommerziellen Bedingungen gewähren muss, die mit seinen bestehenden Praktiken im Einklang stehen.
- Investitions- und Erwerbsbeschränkungen:
- Der Antrag des Justizministeriums, Googles Investitionen in Unternehmen mit Schwerpunkt auf Suche und Werbung zu begrenzen, wurde abgelehnt, sodass Google seine Akquisitionsstrategien ungehindert fortsetzen konnte.
Auswirkungen des Urteils
Das vollständige Urteil ist hier abrufbar. Das Urteil scheint für Google günstig zu sein und die aktuelle Geschäftslandschaft weitgehend intakt zu halten. Tatsächlich stieg die Google-Aktie nach der Bekanntgabe im nachbörslichen Handel um 7 %.Die Entscheidung stieß jedoch bei einigen Wettbewerbern, darunter DuckDuckGo, auf Ablehnung. Das Unternehmen äußerte Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahmen des Gerichts zur Förderung eines echten Wettbewerbs.
Eine Stellungnahme unseres CEO zu den Rechtsmitteln im Verfahren USA gegen Google: „Wir glauben nicht, dass die vom Gericht angeordneten Rechtsmittel die notwendigen Änderungen erzwingen werden, um Googles illegales Verhalten angemessen zu bekämpfen. Google wird weiterhin sein Monopol nutzen dürfen, um Konkurrenten auszubremsen, …
— DuckDuckGo (@DuckDuckGo) 2. September 2025
Ausblick
Dieses Urteil hindert Google zwar daran, Partner an Exklusivverträge zu binden, erlaubt dem Unternehmen aber weiterhin, Standardplatzierungsvereinbarungen aufrechtzuerhalten. Beobachter warten nun auf mögliche Reaktionen des Justizministeriums, darunter auch auf die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
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