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EU-Behörden verpflichten Apple, Geoblocking-Praktiken einzustellen

EU-Behörden verpflichten Apple, Geoblocking-Praktiken einzustellen

Europäische Kommission fordert Apple auf, rechtswidrige Geoblocking-Praktiken einzustellen

Im Jahr 2018 haben die europäischen Gesetzgeber die Geoblocking-Verordnung umgesetzt, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen und Unternehmen innerhalb der EU/des EWR gleichberechtigten Zugang zu verschiedenen Waren und Dienstleistungen haben. Diese Verordnung betrifft alle App-Plattformen, die im EU-Binnenmarkt funktionieren, insbesondere den Apple App Store und den Google Play Store.

Aktuelle Entwicklungen: Apples Benachrichtigung

Heute hat die Europäische Kommission Apple offiziell aufgefordert, die als verboten erachteten Geoblocking-Praktiken in seinen digitalen Stores einzustellen, zu denen der App Store, Apple Arcade, Musik, iTunes Store, Bücher und Podcasts gehören. Apple steht nun vor der Aufgabe, seine Geschäftstätigkeit an die strengen Anti-Geoblocking-Vorschriften der EU anzupassen.

Untersuchungsergebnisse

Diese Richtlinie ist das Ergebnis einer koordinierten Untersuchung nationaler Behörden, darunter der belgischen Generaldirektion für Wirtschaftsinspektion, der deutschen Bundesnetzagentur und der irischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission, die alle unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission arbeiten. Die Untersuchung deckte mehrere restriktive Praktiken auf, die Verbraucher in der gesamten EU/im EWR betreffen:

  • Online-Zugriff: Apple Media Services bieten unterschiedliche Benutzeroberflächen, die auf bestimmte Länder innerhalb der EU/des EWR zugeschnitten sind. Benutzer können nur auf die Benutzeroberfläche zugreifen, die mit dem Land ihres registrierten Apple-Kontos verknüpft ist. Dies stellt erhebliche Hindernisse für den Wechsel dar und verstößt gegen die Anti-Geoblocking-Gesetze der EU.
  • Zahlungsmethoden: Für Käufe innerhalb der Apple Media Services dürfen Verbraucher nur Zahlungsmethoden verwenden, die im Land ihres registrierten Kontos verfügbar sind, was grenzüberschreitende Transaktionen einschränkt.
  • Downloadbeschränkungen: Der App Store verbietet Benutzern das Herunterladen von Anwendungen, die in anderen EU-/EWR-Ländern verfügbar sind. Diese Beschränkung verhindert, dass Verbraucher auf Reisen oder bei vorübergehendem Aufenthalt in anderen Mitgliedsstaaten auf Apps zugreifen können, was gegen die Vorschriften verstößt.

Nächste Schritte für Apple

Von Apple wird nun erwartet, dass es auf diese Erkenntnisse reagiert und konkrete Maßnahmen ergreift, um die festgestellten Geoblocking-Probleme zu beheben. Sollte der Technologieriese seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, sind die europäischen Behörden bereit, regulatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Geoblocking-Verordnung durchzusetzen.

Es wird entscheidend sein, Apples Reaktion auf diese Situation und die Schritte zu beobachten, die das Unternehmen unternimmt, um seine Praktiken an die EU-Standards anzupassen.

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