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Diddy bietet im Zuge des dritten Berufungsverfahrens gegen Kaution sein Privatflugzeug zum Verkauf an

Diddy bietet im Zuge des dritten Berufungsverfahrens gegen Kaution sein Privatflugzeug zum Verkauf an

Am 8. Oktober reichten die Rechtsvertreter von Sean „Diddy“ Combs beim US-Berufungsgericht für den zweiten Gerichtsbezirk Berufung gegen seine verweigerte Freilassung auf Kaution ein. Zuvor waren Diddys Kautionsanträge bereits zweimal vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York abgelehnt worden.

Richter Andrew Carter, der Diddys Fall vor dem Bundesgericht verhandelt, lehnte Berichten zufolge einen Antrag auf Kaution in Höhe von 50 Millionen Dollar ab und führte Bedenken an, wie etwa Einschüchterung von Zeugen, Gewaltbereitschaft, Manipulation der Justiz und die Gefährdung anderer.

Während der ersten Phasen des zweiten Kautionsverfahrens deuteten Diddys Anwälte dem Gericht an, dass Combs seine Flugreisen einschränken würde. Auf Page Six sind jedoch Berichte aufgetaucht, die darauf schließen lassen, dass der Gründer von Bad Boy Records erwägt, seinen Privatjet zu verkaufen, da er sich seinem dritten Kautionsverfahren nähert. Das Flugzeug befindet sich derzeit in Los Angeles.

Wichtige Erkenntnisse zu Diddys laufender Kautionssituation

Sean Combs erschien am 17. September zum ersten Mal vor dem US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York in Manhattan. Ihm werden unter anderem Verschwörung zum organisierten Verbrechen, Sexhandel durch Nötigung und Förderung der Prostitution vorgeworfen.

Er plädierte auf „nicht schuldig“ in allen Anklagepunkten, wurde jedoch auf Kaution freigelassen, nachdem die Staatsanwälte ihn als „ernstes Fluchtrisiko“ eingestuft hatten und sich dabei auf seinen beträchtlichen Reichtum und seinen Zugang zu Privatflugzeugen bezogen. Sein erstes Kautionsangebot von 50 Millionen Dollar beinhaltete Sicherheiten aus seiner 48 Millionen Dollar teuren Villa in Miami und dem Eigentum seiner Mutter Janice Hall Combs. Sein Anwaltsteam schlug vor, dass die Bundesregierung seinen Standort mit einem GPS-Gerät überwachen und seine Flüge einschränken sollte.

Nach der ersten Ablehnung einer Kaution beantragten sie am folgenden Tag eine zweite Berufungsrunde und legten ein erhöhtes Kautionspaket vor, das die Verpflichtung enthielt, der Sicherheitsfirma, die Diddys Wohnsitze in Miami und Los Angeles überwacht, nächtliche Besucherprotokolle für die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus soll sich Diddy wöchentlichen Drogentests unterzogen und seine Besuche auf Verwandte, darunter seine Mutter und Kinder, sowie Freunde, die nicht in seinen Rechtsstreit verwickelt sind, beschränkt haben. Er hat sich außerdem dazu bereit erklärt, weder das Internet noch Telefone zu benutzen und akzeptierte eine Rund-um-die-Uhr-Beaufsichtigung.

Nach diesen Maßnahmen legte Diddys Verteidigerteam diese Woche beim US-Berufungsgericht für den zweiten Gerichtsbezirk Berufung gegen seine zweimal verweigerte Kaution ein. Neben den zuvor besprochenen Bedingungen hat Combs Berichten zufolge vorgeschlagen, „sein Privatflugzeug zum Verkauf anzubieten“ und seine Bodenreisen nach Miami und New York einzuschränken.

In diesem Zusammenhang behauptet Diddys Anwaltsteam, sie hätten ihm ein „robustes Kautionspaket mit äußerst restriktiven Bedingungen“ bereitgestellt, wobei er ihm sogar freiwillig seinen Reisepass übergeben und seine sofortige Freilassung vor dem Prozess gefordert habe.

„Für Herrn Combs gilt die Unschuldsvermutung. Er reiste nach New York, um sich zu stellen, obwohl er wusste, dass er angeklagt werden würde. Er unternahm erhebliche Schritte, um seine Absicht zu zeigen, die Anklage anzufechten und nicht zu fliehen. Die von ihm vorgelegte Kautionsvereinbarung schließt jedes Risiko aus, anderen Schaden zuzufügen oder mit Zeugen in Kontakt zu treten“, erklärten seine Anwälte.

Die Verteidigung kritisierte auch die Ablehnung der Kaution und die anschließende Inhaftierung als fehlerhaft und behauptete, ihnen fehle es an Fakten oder einer umfassenden Analyse. Sie argumentiert, die Bundesregierung habe keine soliden Beweise vorgelegt, um Diddy als „Gefahr“ für die Gesellschaft einzustufen, und bezeichnete die Vorwürfe der Zeugenbeeinflussung als vage und spekulativ.

Zur Einordnung: Der Rapper wurde am 16. September im Park Hyatt Hotel in New York City festgenommen, nachdem eine Grand Jury die oben genannten Anklagepunkte angeklagt hatte. Derzeit befindet sich Diddy im Metropolitan Detention Center in Brooklyn und hat bis zu seinem noch nicht bekannt gegebenen Gerichtstermin keine Möglichkeit auf Kaution.

Er soll am 9. Oktober vor Gericht erscheinen. Sein Anwalt Marc Agnifilo erklärte, dass Diddy jegliche Vereinbarungen ablehnen werde. Es bleibt ungewiss, ob seinem dritten Antrag auf Freilassung vor dem Prozess stattgegeben wird. Sollte Diddy für schuldig befunden werden, könnte ihm laut BBC-Berichten eine Haftstrafe zwischen 15 Jahren und lebenslänglich drohen.

Quelle

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