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Apple lehnt EU-Vorschlag ab, AirDrop und zusätzliche Funktionen Dritten zugänglich zu machen

Apple lehnt EU-Vorschlag ab, AirDrop und zusätzliche Funktionen Dritten zugänglich zu machen

EU-Digital Markets Act: Eine neue Ära für die Interoperabilität von Apple und Android

Die Europäische Union unternimmt mit ihren vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) bedeutende Schritte , um den Wettbewerb und die Interoperabilität zwischen großen Technologiegiganten wie Apple und Android zu verbessern. Ein wichtiges Ziel ist es, Apples geschlossenes Ökosystem aufzubrechen und Geräten und Diensten von Drittanbietern einen besseren Zugriff auf Apple-Funktionen wie iOS-Benachrichtigungen und AirDrop zu ermöglichen.

Wichtige Vorschläge im Rahmen des Digital Markets Act

Die EU hat mehrere kritische Bereiche skizziert, in denen Apple seine Richtlinien voraussichtlich ändern wird. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der erwarteten Änderungen:

  • iOS-Benachrichtigungen : Die EU möchte es Geräten von Drittanbietern ermöglichen, auf iOS-Benachrichtigungen in einer mit Apple-Geräten vergleichbaren Weise zuzugreifen und darauf zu reagieren, um so ein einheitliches Benutzererlebnis über alle Plattformen hinweg zu gewährleisten.
  • AirDrop-Kompatibilität : AirDrop ist derzeit exklusiv für Apple-Produkte verfügbar, könnte aber bald die gemeinsame Nutzung von Dateien mit Geräten von Drittanbietern erleichtern und so den Vorgang für Benutzer vereinfachen, die zwischen iPhone und Android arbeiten.
  • Funktionen zur Hintergrundausführung : Vorgeschlagene Maßnahmen würden es Begleit-Apps von Drittanbietern ermöglichen, Hintergrundvorgänge und Konnektivität aufrechtzuerhalten und so die Fähigkeiten nativer Apple-Anwendungen zu spiegeln.
  • Durch Annäherung ausgelöstes Pairing : Das nahtlose Pairing-Erlebnis, das Apple für Geräte wie AirPods und Apple Watches bietet, soll auf Hardware von Drittanbietern ausgeweitet werden.

Haltung und Bedenken von Apple

Apple hat über viele Jahre ein streng kontrolliertes Ökosystem aufgebaut und seine restriktiven Praktiken oft mit Sicherheitsaspekten und Benutzerfreundlichkeit begründet. Diese Strategie hat Apple zwar gute Dienste geleistet, gleichzeitig aber auch Konkurrenten, die eine ähnliche Integration anstreben, vor Herausforderungen gestellt.

Als Reaktion auf die vorgeschlagenen Interoperabilitätsmaßnahmen hat Apple erhebliche Bedenken hinsichtlich möglicher Risiken für die Privatsphäre und Datensicherheit der Benutzer geäußert. Das Unternehmen betont, dass jedes Streben nach einem breiteren Zugang die Sicherheit seiner Benutzer nicht gefährden darf. Laut Apple „könnte der Zugriff Dritter auf Teile der Geräte der Benutzer ohne die richtigen Schutzmaßnahmen böswilligen Akteuren die Möglichkeit eröffnen, ihre persönlichen Daten zu stehlen oder preiszugeben.“

Datenschutzbedenken hinsichtlich des Zugriffs durch Dritte

Apples Vorsicht richtet sich insbesondere gegen den möglichen Missbrauch von Berechtigungen durch Unternehmen wie Meta, das wiederholt versucht hat, auf kritische Technologien in Apple-Geräten zuzugreifen, darunter Mikrofon, iMessage und AirPlay. Apple befürchtet, dass dieser Zugriff eine unbefugte Überwachung ermöglichen könnte, wie in der Erklärung angegeben:

…alle Nachrichten und E-Mails eines Benutzers auf dem Gerät lesen, jeden getätigten oder empfangenen Anruf sehen, jede von ihm verwendete App verfolgen, alle seine Fotos scannen, seine Dateien und Kalenderereignisse ansehen und alle seine Passwörter protokollieren.

Apples Engagement für den Datenschutz

Apple hat seinen Ruf auf der Grundlage der Privatsphäre seiner Benutzer aufgebaut und versichert, dass es nur Daten sammelt, die für die Bereitstellung seiner Produkte und Dienste erforderlich sind. Mit der Weiterentwicklung des Digital Markets Act der EU wird die Balance zwischen der Stärkung des Wettbewerbs und dem Schutz der Privatsphäre im Mittelpunkt der Diskussionen zwischen Regulierungsbehörden, Technologieunternehmen und Verbrauchern stehen.

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