
Die Europäische Union hat kürzlich ihre kartellrechtliche Untersuchung der Gorilla-Glass-Sparte von Corning abgeschlossen und dabei eine bedeutende Ausnahmeregelung für Apple festgestellt. Im Mittelpunkt der Untersuchung der EU standen Cornings Vereinbarungen mit verschiedenen Herstellern von Smartphones, Tablets und Wearables, die auf Bedenken hinsichtlich ihrer beherrschenden Stellung im Alkali-Aluminosilikatglas-Sektor zurückzuführen waren. Ziel der Untersuchung war es, potenziell unlautere Praktiken aufzudecken, darunter exklusive Lieferverträge und erzwungene Mindestabnahmequoten, die den Wettbewerb behindern könnten, indem sie die Hersteller an das Corning-Netzwerk binden.
EU-Vergleich sichert Apples Glass-Abkommen und erweitert gleichzeitig die Optionen für andere Hersteller
Um hohe Bußgelder zu vermeiden, die bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes betragen könnten, hat Corning proaktiv mehrere Anpassungen vorgenommen, die sich positiv auf seine Marktaktivitäten auswirken. Die überarbeiteten Vereinbarungen werden Exklusivitätsklauseln und Mindestabnahmemengen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum abschaffen. Darüber hinaus wird Corning eine globale Obergrenze festlegen, die Lieferanten daran hindert, mehr als 50 % ihres Glases von Corning zu beziehen. Corning hat außerdem finanzielle Anreize im Zusammenhang mit Mindestabnahmemengen abgeschafft. Diese Änderungen gelten für einen Zeitraum von neun Jahren und unterliegen einer unabhängigen Aufsicht.
Apple blieb während der gesamten Untersuchung Zuschauer. Die EU kam zu dem Schluss, dass die von Apple verwendeten Glaskomponenten Sonderanfertigungen sind. Sie wurden als Ausnahmen eingestuft und somit von der Prüfung ausgeschlossen. Dieses Ergebnis ermöglicht es Apple, seine vorteilhafte Beziehung zu Corning aufrechtzuerhalten, das wichtige Materialien wie das Ceramic Shield für seine Smartphones und Wearables liefert.
Der Vergleich erspart Corning nicht nur mögliche Bußgelder, sondern fördert auch den Wettbewerb auf dem Glasmarkt für Smartphones und Wearables. Hersteller genießen nun mehr Freiheit bei der Lieferantenwahl und stärken so ihre Wettbewerbsfähigkeit hinsichtlich Preisgestaltung und Produktvielfalt. Die Initiative der EU zielt darauf ab, den Wettbewerb innerhalb der Branche zu stärken und gleichzeitig einzigartige Partnerschaften zu respektieren. Letztlich kommt diese Lösung allen Beteiligten zugute: Apple setzt die reibungslose Zusammenarbeit mit Corning fort, Corning entgeht erheblichen Strafen und der Wettbewerb auf dem Markt wird gestärkt – ganz im Einklang mit den ursprünglichen Zielen der EU.
Schreibe einen Kommentar