Apple-Kartellklage in Deutschland konzentriert sich auf Transparenz beim App-Tracking

Apple-Kartellklage in Deutschland konzentriert sich auf Transparenz beim App-Tracking

Deutsche Regulierungsbehörden stellen Apples Transparenzrahmen für App-Tracking in Frage

Das Bundeskartellamt hat eine vorläufige rechtliche Einschätzung zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) von Apple vorgelegt. Darin heißt es, dass die strengen Anforderungen, die Apple eingeführt hat, in erster Linie für externe App-Entwickler gelten und sich nicht auf Apples eigene Anwendungen erstrecken.

Hintergrundinformationen zur Transparenz beim App-Tracking

Die 2021 eingeführte App Tracking Transparency-Richtlinie von Apple schreibt vor, dass Apps die ausdrückliche Zustimmung der Benutzer einholen müssen, bevor sie für Werbezwecke auf deren persönliche Daten zugreifen. Sollten sich Benutzer gegen das Tracking entscheiden, verweigert Apple den Zugriff auf die Werbekennung (IDFA) des Geräts und stellt sicher, dass Apps diese Einstellungen kontinuierlich einhalten. Bei Nichteinhaltung kann eine App aus dem App Store entfernt werden.

Auswirkungen auf wichtige Akteure

Meta, die Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, ist eines der am stärksten von Apples Datenschutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen. Das Unternehmen kritisierte Apples Initiativen lautstark und argumentierte, dass diese Änderungen sich nachteilig auf sein Werbegeschäft auswirken und die Möglichkeiten für Publisher einschränken würden, die durch gezielte Anzeigen Wachstum erzielen möchten. Als Reaktion auf diese Dynamik hat Meta zunehmend in KI-gesteuerte Werbetools investiert und seine Einnahmequellen durch die Einführung von Diensten wie Meta Verified diversifiziert.

Regulatorische Erkenntnisse

Die vorläufigen Ergebnisse des Bundeskartellamts sind das Ergebnis einer umfassenden dreijährigen Untersuchung, die mehrere wettbewerbsbezogene Bedenken im Zusammenhang mit ATTF aufzeigt. Das Amt kam zu dem Schluss, dass die mutmaßlichen Praktiken von Apple zu einer Vorzugsbehandlung seiner Anwendungen führen könnten, was den Wettbewerb auf dem breiteren Markt behindern könnte.

Bedenken im Zusammenhang mit Tracking-Definitionen

Ein Hauptstreitpunkt ist Apples Interpretation von „Tracking“, die laut der Regulierungsbehörde ausschließlich die Datenverarbeitung für Werbezwecke durch externe Unternehmen betrifft. Diese enge Definition berücksichtigt jedoch nicht Apples eigene Praktiken, bei denen Benutzerdaten aus seinen verschiedenen Diensten für Werbeinitiativen aggregiert werden.

Probleme mit Einwilligungsnachrichten

Ein weiterer schwerwiegender Vorwurf betrifft die Gestaltung der Einwilligungsaufforderungen. Das Bundeskartellamt vermutet, dass Apples Aufforderungen so gestaltet sind, dass sie die Nutzer ermutigen, die Datenverarbeitung durch Apple zuzulassen, ihnen gleichzeitig aber die Einwilligung in Drittanbieteranwendungen verweigern. Diese Diskrepanz wirft erhebliche Bedenken hinsichtlich Fairness und Transparenz auf.

Apples Verteidigung

Als Reaktion auf diese Vorwürfe gab Apple gegenüber TechCrunch eine Erklärung ab, in der es behauptete:

App Tracking Transparency gibt Nutzern mehr Kontrolle über ihre Privatsphäre durch eine obligatorische, klare und leicht verständliche Aufforderung zu einem Thema: Tracking. Diese Aufforderung ist für alle Entwickler, einschließlich Apple, einheitlich, und wir haben für diese Funktion starke Unterstützung von Verbrauchern, Datenschutzbeauftragten und Datenschutzbehörden auf der ganzen Welt erhalten.

Wir sind der festen Überzeugung, dass Nutzer kontrollieren sollten, wann und mit wem ihre Daten geteilt werden. Daher werden wir auch weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Nutzer weiterhin Transparenz und Kontrolle über ihre Daten haben.

Von der Untersuchung betroffene Parteien

Dieser laufende Fall hat erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Interessengruppen, darunter App-Entwickler, Inhaltsanbieter, die ihre eigenen Apps erstellen, Werbetreibende und technische Dienstleister innerhalb der Werbebranche, wie von der Regulierungsbehörde dargelegt.

Quelle & Bilder

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